Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen
Als erster unabhängiger Vertreter (FINMA-Lizenz seit dem Jahre 2002) zählt die FIFS zu den Anbietern mit der längsten und umfassendsten Erfahrung bei der Vertretung von ausländischen Fonds in der Schweiz. Seit dem Jahre 2002 unterstützen wir unsere Kunden beim Eintritt in den Schweizer Markt und bei der dauernden Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Zusätzlich unterstützen wir unsere Kunden in der Einhaltung der anwendbaren Verhaltenspflichten am point of sale, beim Anschluss an eine Ombudsstelle, bei der Registrierung im Beraterregister sowie bei der Suche nach einem geeigneten Vertriebspartner in der Schweiz.
Vertreterdienstleistungen
Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen
Vertreter FINMA registrierte Fonds
Zwecks Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz bietet die FIFS ausländischen Fonds, welche an nicht-qualifizierte und qualifizierte Anleger vertrieben werden, folgende Dienstleistungen an:
- Vertretung der ausländischen Fonds gegenüber Anlegern und der FINMA
- Einhaltung der gesetzlichen Melde-, Publikations- und Informationspflichten sowie der Verhaltensregeln von Branchenorganisationen, die von der FINMA zum Mindeststandard erklärt worden sind
- Gewährleistung des Gerichtsstandes am Sitz des Vertreters
- Vermitttlung von Vertriebspartnern sowie
- Vermittlung einer von Gesetzes wegen notwendigen Zahlstelle
Vertreter nicht FINMA registrierte Fonds
Zwecks Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz bietet die FIFS ausländischen Fonds, welche an gewisse qualifizierte Anleger (vermögende Personen und für Privatpersonen errichtete private Anlagestrukturen) vertrieben werden, folgende Dienstleistungen an:
- Vertretung der ausländischen Fonds gegenüber Anlegern und der FINMA
- Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Informationspflichten sowie der Verhaltensregeln von Branchenorganisationen, die von der FINMA zum Mindeststandard erklärt worden sind
- Gewährleistung des Gerichtsstandes am Sitz des Vertreters
- Vermitttlung von Vertriebspartnern sowie
- Vermittlung einer von Gesetzes wegen notwendigen Zahlstelle (bei Bedarf)
Kurs für Kundenberater im Fondsvertrieb, Registrierung Beraterregister, Anschluss Ombudsstelle
Neben dem Anbieten und dem Werben für Fonds wird in der Schweiz auch der reine “Fondsvertrieb” reguliert, sofern diese Tätigkeit als Finanzdienstleistung qualifiziert wird.
Liegt eine Finanzdienstleistung vor, gilt es unter anderem folgendes zu berücksichtigen:
- der am point of sale in der Schweiz tätige Kundenberater eines Finanzdienstleisters muss sich in einem Beraterregister eintragen, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt;
- der Finanzdienstleister muss sicherstellen, dass die in der Schweiz aktiven Kundenberater über das für ihre Tätigkeit notwendige Fachwissen sowie über hinreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln verfügen;
- der Finanzdienstleister muss sich einer Ombudsstelle anschliessen (inkl. Abschluss einer vom Gesetz geforderten Berufshaftpflichtversicherung), sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt.
Die FIFS bietet einen praxisorientierten Kurs für die im Fondsvertrieb tätigen Kundenberater an.
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass sich Ihre Kundenberater gegenüber Anlegern in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in der Schweiz verhalten. Unsere Schulung wird von den Beraterregistern (z.B. regservices.ch) als Nachweis betreffend hinreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln anerkannt.
Zusätzlich bietet die FIFS Ihnen Unterstützung bei der Registrierung der Kundenberater und beim Anschluss an eine Ombudsstelle an.